Das Grundgesetz – kompakt & einfach erklärt
Alles auf dieser Plattform – wählen, meckern, mitmachen, Transparenz einfordern – steht auf einem Fundament: dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Hier sind die Artikel, die dich als Bürgerin und Bürger direkt betreffen – im Original-Wortlaut (gekürzt) und in einfacher Sprache.
Die Grundrechte, die du jeden Tag nutzt
Art. 1 – Die Menschenwürde
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Einfach gesagt: Jeder Mensch ist wertvoll – egal wer er ist, woher er kommt, was er kann. Der Staat (auch dein Rathaus!) muss das immer respektieren. Dieser Satz steht bewusst ganz am Anfang: Alles andere baut darauf auf.
Art. 3 – Gleichheit vor dem Gesetz
„Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt. […] Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden.“
Einfach gesagt: Vor Ämtern, Gerichten und Gesetzen zählen alle gleich viel. Benachteiligung wegen Herkunft, Glaube, Geschlecht oder Behinderung ist verboten – auch im Rathaus.
Art. 5 – Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit
„Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit […] wird gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.“
Einfach gesagt: Du darfst deine Meinung sagen – auch über Politiker. Du darfst dich frei informieren – genau dieses Recht macht diese Plattform nutzbar. Und die Presse darf frei berichten, ohne dass der Staat vorher zensiert.
Art. 8 – Versammlungsfreiheit
„Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“
Einfach gesagt: Demonstrieren, Mahnwachen, Bürgerversammlungen – friedlicher Protest ist dein gutes Recht, auch auf dem Marktplatz in Helmstedt.
Art. 9 – Vereinigungsfreiheit
„Alle Deutschen haben das Recht, Vereine und Gesellschaften zu bilden.“
Einfach gesagt: Vereine gründen, Parteien gründen, Wählergemeinschaften gründen – wie die UWG oder die WGD bei uns. Das Vereinsleben der Region (über 100 Vereine!) lebt von diesem Artikel.
Art. 17 – Das Petitionsrecht
„Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“
Einfach gesagt: Du darfst dich immer beschweren und Vorschläge machen – beim Rathaus, beim Kreistag, beim Landtag. Und die müssen sich damit befassen. Unsere Wunschliste und das Kontakt-Verzeichnis machen dir genau das leicht.
Die Artikel, auf denen deine Wahl beruht
Art. 20 – Demokratie: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus
„(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“
Einfach gesagt: Der Chef bist du. Politiker arbeiten in deinem Auftrag – deine Stimme am 13. September ist der Moment, in dem du diesen Auftrag erteilst oder entziehst. Deshalb: hingehen und wählen!
Art. 28 – Kommunale Selbstverwaltung: Demokratie vor deiner Haustür
„In den Ländern, Kreisen und Gemeinden muss das Volk eine Vertretung haben, die aus allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen hervorgegangen ist. […] Den Gemeinden muss das Recht gewährleistet sein, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln.“
Einfach gesagt: Genau darum geht es bei der Kommunalwahl! Kreistag, Stadträte, Gemeinderäte und Ortsräte sind deine grundgesetzlich garantierte Vertretung – und deine Gemeinde darf ihre örtlichen Dinge selbst regeln: Kita, Feuerwehr, Bäder, Straßen. Die fünf Wahlgrundsätze (allgemein, unmittelbar, frei, gleich, geheim) schützen deine Stimme.
Art. 38 – Die Wahlgrundsätze (sinngemäß auch kommunal)
„Die Abgeordneten […] werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. […] Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“
Einfach gesagt: Niemand darf kontrollieren, was du wählst (geheim). Jede Stimme zählt gleich viel – die des Unternehmers wie die der Auszubildenden. Und Gewählte entscheiden nach ihrem Gewissen – daran darfst du sie messen.
Art. 5 & 21 – Parteien und ihre Aufgabe
Art. 21: „Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit. Ihre Gründung ist frei. Ihre innere Ordnung muss demokratischen Grundsätzen entsprechen. Sie müssen über die Herkunft und Verwendung ihrer Mittel […] öffentlich Rechenschaft geben.“
Einfach gesagt: Parteien sind kein Selbstzweck – sie sollen deinen Willen in die Politik tragen und müssen selbst demokratisch und finanziell transparent sein. Genau deshalb darfst (und solltest) du ihre Programme prüfen – zum Beispiel in unserem Programm-Vergleich.
Zum Weiterlesen: Das vollständige Grundgesetz mit allen 146 Artikeln steht kostenlos und amtlich unter gesetze-im-internet.de/gg. Die Bundeszentrale für politische Bildung (bpb.de) bietet es auch als kostenloses Buch und in einfacher Sprache an. Die Zitate hier sind gekürzt; verbindlich ist allein der amtliche Text.